Bauen in der Gruppe

Was ist eine Baugemeinschaft?

Die Baugemeinschaft "Alte Fabrik Dußlingen" ist kein Bauträger, sondern eine Baugemeinschaft. Bei einer Baugemeinschaft schließen sich mehrere bauwillige Haushalte mit ähnlicher Wohnvorstellung zusammen, um gemeinsam ein Grundstück zu erwerben und darauf Wohnungen zu errichten. Die Mitglieder beteiligen sich aktiv an Planung und Bau und sparen dadurch zum einen bis zu 15% der Kosten, zum anderen haben sie die Möglichkeit, Gebäude und Außenanlagen nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Gleichzeitig werden durch diese Bauform bewusst aktive Nachbarschaften gebildet.

Die Betreuung der Baugemeinschaft "Alte Fabrik Dußlingen" erfolgt durch Andreas Stahl, der in Tübingen schon viele positive Erfahrungen mit Baugemeinschaften gesammelt und in den letzten Jahren über 150 Wohnungen als Architekt oder Projektsteuerer mit Baugemeinschaften realisiert hat.

Vorteile einer Baugemeinschaft

 - kostengünstig Bauen ohne Bauträger

 - individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

 - Mitwirkung bei allen wichtigen Entscheidungen

 - Kennenlernen der späteren Nachbarn während der Planungsphase

 - Zusätzliche Gemeinschaftseinrichtungen

 - Grunderwerbsteuer aus dem Grundstück

 - Transparente Kostenkalkulation

 - Eigenleistungen sind möglich und werden gerecht vergütet

Wussten Sie dass,

 - 18% der Mitglieder von Baugemeinschaften haben den Planungs- und Bauprozess als "sehr harmonisch" und 73% als "überwiegend harmonisch mit wenig Unstimmigkeiten" erlebt. (Umfrage Freiburg Rieselfeld)

 - die Nebenkosten bei einer von uns betreuten Baugemeinschaft (also alle Kosten für Projektentwicklung, Planung, Betreuung, Behörden, etc.) maximal 15% der Gesamtbaukosten betragen

 - die Rechtsform einer Baugemeinschaft normalerweise eine GbR, also eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) ist

Wie werde ich Mitglied? - 3 Schritte

1. Klären Sie mit der Bank, ob die gewünschte Wohnung für Sie finanzierbar ist. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Grundrissberatung, Planung und um alle sonstigen Fragen zu klären.

2. Füllen Sie den Aufnahmeantrag aus. Ihr Antrag wird dann in der nächsten Sitzung der Planungsgemeinschaft eingebracht und beraten. In der Regel werden Sie zur Gesellschaftersitzung eingeladen, damit Sie Gelegenheit haben die Gruppe kennen zu lernen und die Gruppe Sie kennen lernt. Die Gesellschaft entscheidet dann mit 2/3 der Stimmen über den Aufnahmeantrag. Sie bekommen dann umgehend Bescheid ob Sie aufgenommen sind.

3. Damit Ihre Mitgliedschaft rechtskräftig wird muss nun noch das Eintrittsgeld in Höhe von 1.000,-€  je Wohnung auf das Gesellschaftskonto überwiesen  und der Gesellschaftsvertrag unterschrieben werden. Außerdem brauchen wir noch einen Finanzierungsnachweis Ihrer Bank.